Leistungen der Behandlungspflege im Überblick

Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen alle medizinischen Maßnahmen präzise und nach aktuellen Pflegestandards durch:

  • Medikamentengabe & Dosierung: Fachgerechte Richten, Verabreichen und Überwachen der ärztlich verordneten Arzneimittel.
  • Wundversorgung & Verbandswechsel: Professionelle Versorgung von chronischen und akuten Wunden (z. B. Ulcus cruris, Dekubitus, postoperative Wunden) mit modernen Verbandstoffen.
  • Injektionen & Blutzuckermessung: Verabreichen von Subkutan-Injektionen (z. B. Insulin, Heparin) sowie regelmäßige Blutzuckerkontrollen.
  • Pflegefachliche Prophylaxen: Durchführung gezielter Vorbeugemaßnahmen wie Dekubitus-, Sturz-, Thrombose- und Pneumonieprophylaxe.
  • Unterstützung & Übersetzung bei Arztvisiten: Begleitung bei Arztgesprächen, Unterstützung bei der Sprachmittlung sowie Klärung von Therapieanweisungen.
  • Nachsorge bei Krankenhausaufenthalten: Nahtloser Übergang der medizinischen Versorgung direkt nach der Entlassung aus der Klinik.

Verordnung und Kostenübernahme

Behandlungspflegerische Maßnahmen sind medizinische Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen auf der Grundlage des § 37 SGB V.

Häufige Fragen zur Behandlungspflege in Berlin (FAQ)

Was versteht man unter Behandlungspflege nach SGB V?

Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Wundverbände, Injektionen, Medikamentengabe oder Blutdruckmessungen.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege in Berlin?

Die Kosten für die verordnete Behandlungspflege übernimmt die gesetzliche oder private Krankenkasse (SGB V) nach Genehmigung der ärztlichen Verordnung vollständig oder im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlungsregelungen.

Brauche ich für die Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein, für die Behandlungspflege ist kein Pflegegrad erforderlich. Grundlage ist eine ärztliche „Verordnung häuslicher Krankenpflege“, die bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Wie kommt die Verordnung für Behandlungspflege zur Krankenkasse?

Ihr Hausarzt stellt die Verordnung aus. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Einreichung und Abwicklung der Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse, damit die Versorgung lückenlos gesichert ist.

Welche Prophylaxen führt Ihr Pflegedienst durch?

Wir führen alle pflegefachlichen Prophylaxen durch, darunter Dekubitusprophylaxe (Vermeidung von Wundliegen), Sturzprophylaxe, Kontrakturenprophylaxe sowie Thrombose- und Pneumonieprophylaxe.

Bieten Sie Unterstützung bei Arztvisiten und nach Krankenhausaufenthalten an?

Ja, wir begleiten Sie bei Bedarf zu Arztvisiten, unterstützen bei der Übersetzung und Absprache von Therapien und stellen die nahtlose Nachsorge direkt nach einer Krankenhausentlassung sicher.

Kontakt

Paloma Pflegedienste GmbH

Waitzstraße 24

10629 Berlin

Telefon: 030 / 31 10 20 16
Telefax: +49 (0) 30 31 10 20 17

E-Mail: kontakt@palomapflege.de

Leistungen

Unser Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen der Leistungen nach SGB V, SGB XI und SGB XII. Dazu gehören u.a. die häusliche Krankenpflege, Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §§ 45, 45a und 45b SGB XI.

Bürozeiten

Montag bis Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr

Anfahrt (ÖPNV)

U-Bahn: Adenauerplatz (U7)
S-Bahn: Charlottenburg (S75, S7, S5, S3, RE7, RB10, RB14)

Das Büro befindet sich in der Waitzstraße 24 (Nähe Wilmersdorfer Str. / Kurfürstendamm).