Leistungen der Grundpflege im Überblick

Unser qualifiziertes Pflegepersonal übernimmt die Grundpflege individuell angepasst an Ihren Pflegegrad und Ihre persönlichen Bedürfnisse:

  • Körperpflege: Unterstützung oder vollständige Übernahme beim Waschen, Duschen, Baden, der Zahnpflege sowie der Rasur und Haarpflege.
  • An- und Auskleiden: Hilfe beim Auswählen der Kleidung sowie beim sachgerechten An- und Ausziehen im Tagesablauf.
  • Betten und Lagern: Fachgerechte Bettenruhe, regelmäßige Umlagerung zur Vermeidung von Druckgeschwüren (Dekubitusprophylaxe) und bequeme Sitzplatzierung.
  • Inkontinenzversorgung: Wechseln von Inkontinenzmaterialien, Pflege bei Kathetern und Stoma sowie Hilfe beim Gang zur Toilette.
  • Mobilisation & Bewegung: Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen sowie beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
  • Ernährung: Mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.

Abrechnung und Kostenübernahme

Die Grundpflege wird bei vorliegendem Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) direkt über die Pflegekasse im Rahmen der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI abgerechnet.

Häufige Fragen zur Grundpflege in Berlin (FAQ)

Was versteht man unter der Grundpflege?

Unter Grundpflege versteht man die wiederkehrende Unterstützung bei alltäglichen Grundverrichtungen. Dazu gehören die Körperpflege (Waschen, Duschen, Zähneputzen), die Ernährung sowie die Mobilität und Lagerung im Alltag.

Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege in Berlin?

Die Kosten übernimmt bei vorliegendem Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) die Pflegekasse im Rahmen der Pflegesachleistungen nach SGB XI. Liegt kein Pflegegrad vor oder reichen die Mittel nicht aus, kann die Übernahme über das Sozialamt (SGB XII - Hilfe zur Pflege) oder als Selbstzahler erfolgen.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Grundpflege?

Nein, im Gegensatz zur Behandlungspflege (medizinische Pflege) ist für die Grundpflege nach SGB XI keine ärztliche Verordnung notwendig. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad.

Kann die Grundpflege mit Pflegegeld kombiniert werden?

Ja, das ist über die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI möglich. Sie können einen Teil der Pflege durch Angehörige (Pflegegeld) und einen Teil durch unseren professionellen Pflegedienst erbringen lassen.

In welchen Berliner Bezirken bietet die Paloma Pflegedienste GmbH Grundpflege an?

Wir versorgen pflegebedürftige Menschen in ganz Berlin. Unser Hauptbüro befindet sich in Berlin-Charlottenburg, von wo aus unsere Pflegekräfte in den verschiedenen Stadtbezirken im Einsatz sind.

Wie schnell kann die Grundpflege nach der Kontaktaufnahme beginnen?

In dringenden Fällen oder nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus können wir die Versorgung sehr kurzfristig – meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Erstgespräch – aufnehmen.

Kontakt

Paloma Pflegedienste GmbH

Waitzstraße 24

10629 Berlin

Telefon: 030 / 31 10 20 16
Telefax: +49 (0) 30 31 10 20 17

E-Mail: kontakt@palomapflege.de

Leistungen

Unser Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen der Leistungen nach SGB V, SGB XI und SGB XII. Dazu gehören u.a. die häusliche Krankenpflege, Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §§ 45, 45a und 45b SGB XI.

Bürozeiten

Montag bis Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr

Anfahrt (ÖPNV)

U-Bahn: Adenauerplatz (U7)
S-Bahn: Charlottenburg (S75, S7, S5, S3, RE7, RB10, RB14)

Das Büro befindet sich in der Waitzstraße 24 (Nähe Wilmersdorfer Str. / Kurfürstendamm).